1. Bewerbung in einem Ausbildungsbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus
  2. Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit ergänzender Bildungsvereinbarung (Fragen hierzu beantworet gerne der FGL (siehe unter Beratung)
  3. Anmeldung der/des Auszubildenden/Studierenden durch den Ausbildungsbetrieb beim Oberstufenzentrum Peter-Lenné-Schule bis zum 01. August.
    (spätere Anmeldung nur nach Absprache mit dem Oberstufenzentrum)

Hinweis: Die Anmeldung durch den/die Bewerber/-in selbst ist nicht möglich; man kann sich auch nicht bei der BHT anmelden, da das Aufnahmeverfahren ausschließlich vom Oberstufenzentrum Peter-Lenné-Schule durchgeführt wird.

Ausführlich

Interessenten bewerben sich bitte direkt in einem Ausbildungsbetrieb in Berlin oder Brandenburg.

Liste aller Ausbildungsbetriebe 

http://www.landschaftsgaertner.com/azubi-jobboerse.aspx 

http://www.augala.de/ausbildungs--und-praktikumsboerse.aspx

 

Viele Betriebe bilden bereits im dualen Studiengang aus:


Liste der kooperierenden Unternehmen

Achtung: Eine direkte Bewerbung an der BHT ist nicht möglich.

Zur Ausbildung eines Studierenden im Dualen Studiengang sind von betrieblicher Seite abzuschließen

  • Kooperationsvertrag mit der Hochschule
  • Berufsausbildungsvertrag mit dem/der Bewerber/-in nach §§ 10,11 BBiG,
    der unter Punkt J – sonstige Vereinbarung – den Vermerk enthält:
    „Vertrag im Rahmen eines Dualen Studienganges mit ergänzender Bildungsvereinbarung“
  • Bildungsvereinbarung, die in Umsetzung des § 2 Abs.3 der Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule dem/der Auszubildenden eine Weiterbeschäftigung mit Durchführung der betrieblichen Studienabschnitte nach der Abschlussprüfung garantiert

Zum Abschluss der Bildungsvereinbarung bestehen zwei Möglichkeiten: 

  • Bildungsvereinbarung – Anstellungsvertrag; in diesem Fall würde der/die Studierende als Angestellte/-r zur vollen Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr beschäftigt;
  • Bildungsvereinbarung – Arbeitsvertrag; in diesem Falle würde der/die Studierende stundenbezogen in LGr 4.2.b) teilzeitbeschäftigt. 

Für die Hochschulphase ist mit betrieblichen Arbeitsanteilen im Umfang von 25 bis 40% der regulären Arbeitszeit zu rechnen.