Praxisphase

Im 6. Semester ist ein Vollzeitpraktikum von 3 Monaten in der Industrie vorgesehen. Um Ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden zu können, sollten Sie sich bereits gegen Ende des 5. Semesters um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen und mit der Praxisphase bereits in der vorlesungsfreien Zeit beginnen. Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz und allen Fragen rund um die Praxisphase können Ihnen die Praxisbeauftragten behilflich sein. Auf Antrag können auch praktische Tätigkeiten, die neben dem Studium absolviert wurden, als Praxisphase anerkannt werden.

Informationen zur Praxisphase

 

Abschlussarbeit und -prüfung

Die Abschlussarbeit wird im Anschluss an die Praxisphase angefertigt. Die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit beträgt 3 Monate und kann bei Krankheit oder anderen unverschuldeten Zeitverzögerungen auf Antrag verlängert werden. Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung und der Durchführung der Abschlussarbeit findet in jedem Semester eine Informationsveranstaltung des Dekanats statt.

Informationen über die Abschlussarbeit und -prüfung