Die Abschlussprüfung besteht aus

  • der Bachelorarbeit
  • einem begleitenden Seminar
  • der mündlichen Abschlussprüfung.

Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit: 12 Wochen

Die Gewichtung für die Gesamtnote ist der Studienordnung zu entnehmen.

Studien- und Prüfungsordnung

Der Antrag für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist im Dekanat des FB I erhältlich oder kann auf den Dokumente-Seiten des Fachbereichs I heruntergeladen werden.

Zulassung zur Abschlussarbeit

Bestimmte Leistungen dürfen fehlen, diese müssen während der Bearbeitung der Abschlussarbeit erbracht werden können.

  • Bearbeitungsbeginn im Wintersemester:
    Praxisphase und 1 weiteres Modul aus dem Wintersemester (1-3-5) dürfen offen sein
  • Bearbeitungsbeginn im Sommersemester:
    Nur ein Modul aus dem Sommersemester (2-4) darf offen sein, die Note für die Praxisphase muss vorliegen

Weitere Hinweise zur Zulassung zur Abschlussprüfung