Zulassung

Ein Master of Science im Bereich Data Science stellt sowohl hohe fachliche, also auch sprachliche Anforderungen an die Bewerber.

Nachgewiesen werden muss:

  1. Sprachlevel Englisch B2 (Die Äquivalenzen stehen im Bereich 'Dokumente' -> 'OZI' anklicken -> dann suchen sie nach dem Begriff 'B2' oder eine englischsprachige Universität für den Abschluss). Dies kann nach der Zulassung übersendet werden.
  2. mindestens 20 ECTS in Mathematik & Statistikz.B. Analysis, Lineare Algebra, Numerische Mathematik, Wahrscheinlich­keits­theorie, etc.
  3. mindestens 25 ECTS in Informatik, z.B. Programmierung, Datenbanken, verteilte Systeme, Anwendungs­programmierung.

Abschlüsse in „Medieninformatik“, „Technische Informatik – Embedded Systems“ oder „Agewandte Mathematik“ der BHT oder in einem vergleichbaren Studiengang mit mindestens 180 ECTS erfüllen nach ZO §3 (2) a. die ECTS Voraussetzungen.

Falls sie sich im unklaren sind, ob sie die Kriterien erfüllen, lesen sie bitte FAQ #8. Falls sie sich bewerben, freuen wir uns über diese ECTS übersichtsliste!

  • Die Bewerbungsfrist endet 2 Monate nach Bewerbungsstart (siehe Frontseite)!
  • Deutsche Kandidaten bewerben sich nur über das Online-Bewerbungsformular an der BHT: Beschreibung und senden die Bewerbung an die Adresse der BHT:

Berliner Hochschule für Technik
Studienverwaltung
Luxemburger Str.10
13353 Berlin

Telefonnummer von uni-assist für Bewerber/innen +49 30 201 646 001


Anleitung für internationale Studenten / Bewerber:

  • Internationale / Ausländische Studierende bewerben sich ebenfalls zuerst mit dem Online-Bewerbungsformular an der BHT. Hier eine Hilfestellung dazu. Die Daten dort sind einzugeben, das Bewerbungs-PDF auszudrucken und zu unterschreiben.
  • Danach registrieren sie sich bei UNI-ASSIST, um eine Zulassung für das Studium in Deutschland zu beantragen, welches die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses feststellt. Achtung: Hier fallen nicht erstattbare Kosten an!

Alle Unterlagen,

  • den unterschriebenen Online-Bewerbungsantrag (PDF) der Beuth-Hochschule (siehe Beschreibung)
  • amtlich beglaubigte Fotokopien der Original-Abschlusszeugnisse* der Universität bzw. Hochschule und ihrer amtlichen deutschen oder englischen Übersetzung.**
  • eine Geburtsurkunde (spätestens zur Immatrikulation), einfache Kopie wohl ok
  • einfache Kopie des Abiturs
  • Für uni-assist: Gebührenzahlungsbeleg und zusätzlich immer eine Kopie der Seite Ihres Passes mit Ihrem Namen und ihrem Foto. Diese Passkopie muss nicht beglaubigt sein

senden sie dann an uni-assist:

Berliner Hochschule für Technik
c/o UNI-ASSIST e.V.
11507 Berlin

Die Unterlagen können auch persönlich eingeworfen werden. Bitte lesen sie vorab die Information auf http://uni-assist.de und http://uni-assist.de/kontakt.html. Telefon: (+49) (30) 666 44 345

Bitte beachten: Bei allen Zahlungen muss stets die Bank / Transfergebühr von ihrer Seite aufaddiert werden!

Uni-Assist wird alle Zertifikate prüfen, die Noten konvertieren und alles an uns senden!

Immatrikulation / Einschreibung

Zur finalen Immatrikulation (nach Ihrer Bewerbung und der Bestätigung der Akzeptanz) benötigen sie zusätzlich:

  • den Nachweis des Sprachtests B2 (bis Ende August)
  • einen Krankenversicherungsnachweis
  • nachweis der Aufenthaltsgenehmigung
  • gegebenenfalls: Geburtsurkunde

Uni-Assist leitet Ihre Bewerbungsunterlagen an die BHT weiter. Das Auswahlverfahren, Sprachprüfung und die ECTS  Prüfung findet an der BHT statt. Die tatsächlich einzureichenden Unterlagen entnehmen sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid der BHT.

Einschreibegebühren

Die Berliner Hochschulen erheben z.Zt. geringe Immatrikulations und Rückmeldegebühren. Jedoch keine Studiengebühren. Siehe 'Gebühren und Beiträge'.

 


 * Amtlich beglaubigte Fotokopien folgender Stellen werden akzeptiert:

  • jeweilige Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes in Deutschland
  • deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland
  • Zeugnisausstellende Institution Ihres Heimatlandes
  • APS Bescheinigungsstellen in Ihrem Heimatland

** Eine amtliche Übersetzung ist

  • von einem/einer bei deutschen Gerichten zugelassenen und vereidigten Übersetzer/in beglaubigt
  • von deutschen Vertretungen im Ausland oder von ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt
  • von amtlich bestellten oder öffentlichen Übersetzern, bzw. Übersetzerinnen im Ausland vorgenommen