Frage: Kann ich das Bachelorstudium auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung  zum/zur Augenoptiker/in aufnehmen?

Antwort: Ja, das ist ab Wintersemester 2019 möglich. 

 

Frage: Kann ich das Bachelorstudium auch ohne Abitur bzw. Fachabitur aufnehmen? 

Antwort: Ja, das ist möglich. Sie müssen dann allerdings über einen abgeschlossenen Beruf als Augenoptiker/in, Orthoptist/in, MFA, MTA o.ä. verfügen. 

 

Frage: Welche Vorteile habe ich, wenn ich über einen Berufsabschluss als Augenoptiker/in verfüge?

Antwort: Das Verstehen komplexer fachlicher Zusammenhänge wird Ihnen mit Sicherheit leichter fallen, und Sie sind versierter um Umgang mit Kunden/Patienten. Zudem können Sie eine Anerkennung von bereits erlernten Studieninhalten beantragen und so Ihren zeitlichen Aufwand für das Studium reduzieren.  

 

Frage: Habe ich mit dem Hochschulabschluss Bachelor of Science die gleichen Berufsrechte wie ein Augenoptikermeister?

Antwort: Ja, Sie können sich sogar in die Handwerksrolle eintragen und damit einen eigenen Betrieb führen. Wenn Sie erfolgreich an unserer Lehrveranstaltung Berufs- und Arbeitspädagogik teilnehmen, werden Sie auf Antrag von der Handwerkskammer Berlin von der Ausbildereignungsprüfung nach §6 der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Sie sind damit ebenso zur Ausbildung des Berufsnachwuchses berechtigt, wie ein Augenoptikermeister. 

 

Frage: Kann ich als Bewerber abgelehnt werden, z.B. auf Grund des Notendurchschnitts auf dem Abiturzeugnis?

Antwort: der Bachelorstudiengang ist ab 2020 zulassungsbeschränkt (NC). Die Beschränkung greift jedoch erst dann, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Der Notendurchschnitt auf dem Abi-Zeugnis ist dann nur eines von mehreren Kriterien, die über eine Zulassung entscheiden. Machen Sie sich also zunächst bitte keine Sorgen, selbst wenn Sie lange auf die Zusage von der Studienverwaltung warten müssen.

 

Frage: Kann ich verkürzt studieren, wenn ich bereits einen Meisterbrief oder ein Fachschulzeugnis der Fachrichtung Augenoptik habe?

Antwort: Ja, Sie können im Verlaufe des ersten Studienjahres eine Anerkennung von Studienleistungen beantragen. Dafür müssen Sie den Lehrplan Ihrer bisherigen Einrichtung mit den studierten Fächern, den dafür aufgewendeten Unterrichtszeiten sowie die dazugehörigen Noten vorlegen. Mit einem Meister können z.B. bis zu 75 Credits und mit einem Fachschulabschluss sogar bis zu 105 Credits anerkannt werden, was zu einer erheblichen Verkürzung des Studiums führen kann.

 

Frage: Worin besteht der Unterschied zu einem Fachschulstudium bzw. zu einem Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung?

Antwort: Die verschiedenen Ausbildungsgänge unterscheiden sich vor allem in der Eingangsvoraussetzung, in der Studiendauer, in den Studieninhalten und in den weiterführenden Qualifizierungsmöglichkeiten. Für die Zulassung zu einer Meisterschule oder zu einer Fachschule benötigen Sie einen Berufsabschluss als Augenoptiker/in, für das Studium an einer Hochschule dagegen eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, Meister oder abgeschlossene Berufsausbildung). Das Studium an einer Hochschule dauert am längsten, kann Inhalte aber in einer größeren Brandbreite und Tiefe vermitteln, so dass Studierende weiterreichende Kompetenzen erlangen können. In sicherlich jedem Hochschulstudiengang für Augenoptik/Optometrie werden augenoptische Kernkompetenzen vermittelt, wie zum Beispiel die auch in den Teilen I und II der Meisterprüfung enthaltenen Grundlagen für die Refraktionsbestimmung, die Kontaktlinsenanpassung, die Optik und Anpassung von Brillen, vergrößernde Sehhilfen u.a.). Darüber hinaus bietet jeder Hochschulstudiengang zusätzliche Inhalte an und setzt damit eigene Schwerpunkte. Nach dem Bachelorstudium können Sie Ihre Karriere mit einem Masterstudium in der Fachrichtung Augenoptik/Optometrie oder einer anderen Fachrichtung, in einigen Fällen auch mit einer Promotion an einer kooperierenden Universität fortsetzen.

Frage: Was kostet das Studium?

Antwort: Für das Studium an einer staatlichen Fach- oder Hochschule werden keine Studiengebühren erhoben (lediglich ein Semesterbeitrag, der v.a. für den öffentlichen Nahverkehr im Raum Berlin bestimmt ist). Dennoch ist ein Studium der Augenoptik/Optometrie teuer, weil teure Geräte und spezielle Räume vorgehalten werden müssen, oft in kleinen Gruppen unterrichtet wird und besonders qualifiziertes Personal notwendig ist. So können leicht Kosten von weit über € 10.000,- pro Student und Jahr zusammenkommen, die selbst dann aus Steuergeldern finanziert werden, wenn Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.  Für das Wohnen und Leben in Berlin erhalten Studierende unter bestimmten Voraussetzungen  eine BAföG-Förderung, eine finanzielle Unterstützung durch die Eltern oder arbeiten neben dem Studium in Teilzeit.  

 

Frage: Finde ich neben dem Studium genügend Zeit für einen Studenten- oder Teilzeitjob?

Antwort: Ja, denn der Stundenplan wird in der Regel so gestaltet, dass Sie mindestens an einem Tag der Woche einen Teilzeitjob ausüben können. Wesentlich größere  Freiräume bieten die vorlesungsfreien Zeiten (ca. 16 Wochen/Jahr). Viele Berliner Augenoptiker und Augenärzte bieten Teilzeitjobs für gelernte Augenoptiker an, so dass jeder eine geeignete Arbeitsstelle findet.