Der Studiengang Master Berufs- und Technikpädagogik an der Berliner Hochschule für Technik ist konzeptionell so angelegt, dass er unter den hier beschriebenen Voraussetzungen die Anforderungen der Lehrkraftzulassungsverordnung des Landes Berlin erfüllt und damit den Zugang zum Referendariat und zum Staatsexamen mit der Möglichkeit der Verbeamtung und Bezahlung nach E13 ermöglicht.

Voraussetzungen für den Quereinstieg in das Berufsschullehramt im Land Berlin

1.) Berufsbegleitendes vs. grundständiges Referendariat

Der Abschluss "Master of Art" ist kein Lehramtsabschluss und qualifiziert deshalb wenn, dann nur für das berufsbegleitende Vollzeit-Referendariat in Fächern mit dringendem Bedarf. Ein grundständiges Referendariat (mit verringerter Lehrverpflichtung, aber auch geringerer Bezahlung) ist nicht möglich.

2.) Fächer mit dringendem Bedarf

"Fächer mit dringendem Bedarf" ändern sich logischerweise je nach Angebot und Bedarf. Zur Zeit sind bundesweit fast alle technischen beruflichen Fachrichtungen "Fächer mit dringendem Bedarf".

Durch die Module "Projektlabor" werden auf Wunsch und mit Unterstützung der Lehrkraft ein direkter Kontakt mit möglichen Berufsschulen organisiert, um das Berufsbild Berufsschullehramt kennen zu lernen und die Frage der Möglichkeit des berufsbegleitenden Referendariats nach dem Masterabschluss zu klären.

3.) 90 LPs im Erstfach (= berufliche Fachrichtung) aus dem ersten Studienabschluss

In Berlin, wie auch in fast allen Bundesländern, müssen angehende Lehrer*innen zwei unterschiedliche Fächer studieren und damit auch lehren können. Die Liste der Fächer ist in der Lehrkraftzulassungsverordnung geregelt. Für das Erstfach sind Fachinhalte im Umfang von 90 LPs, für das Zweitfach Fachinhalte im Umfang von 60 LPs nachzuweisen.

Die Tabelle zeigt die Liste der zugelassenen Erstfächer in Berlin mit den Einschätzungen der Berliner Hochschule für Technik, in welchen BHT-Bachelorstudiengänge 90 LPs oder mehr bereits enthalten sind. Andere Fächer benötigen ggf. weitere Module in der beruflichen Fachrichtung, die im Laufe des Masterstudiengangs Berufs- und Technikpädagogik an der BHT studiert werden müssen, um auf der Studiendokumentation sichtbar das Profil im Erststudium ergänzen.

Tabelle 1: Zugelassene Erstfächer beruflicher Fachrichtungen Berlin und von der Studiengangsleitung als passend eingeschätzte BHT-Studiengänge (Bachelor- und Diplomstudiengänge anderer Hochschulen werden auf Anfrage geprüft, E-Mail an die Kontaktperson)

Erstfach (berufliche Fachrichtung)Zugeordnetes BHT-Erststudium mit 90 LPs, ohne Gewähr, ggf. mit Anmerkungen

Agrarwirtschaft

Gartenbauliche Phytotechnologie; Landschaftsplanung und Grünflächenmanagement
BautechnikBauingenieurwesen
Elektrotechnik

Elektrotechnik; Elektrotechnik dual; Elektromobilität

Ernährung und Hauswirtschaft 
Fahrzeugtechnik 
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik 
InformationstechnikHumanoide Robotik**; IT-Sicherheit Online**; Medieninformatik; Medieninformatik Online**; Technische Informatik
Labortechnik/ProzesstechnikBiotechnologie; Pharma- und Chemietechnik
MedientechnikDruck- und Medientechnik**
MetalltechnikMaschinenbau; Mechatronik
Pflege 
Sozialpädagogik 
Textiltechnik und -gestaltung 
Wirtschaft und VerwaltungBetriebswirtschaftslehre dual; Betriebswirtschaftslehre Digitale Wirtschaft, Betriebswirtschaftslehre Online**

** Dieser Studiengang ist sechssemestrig. Im Zuge der Fachstudienberatung wird geklärt, inwieweit 30 zusätzlich notwendige LPs zur Vervollständigung eines 300-LP-Masterabschluss aus der gewählten beruflichen Fachrichtung studiert werden muss und an der BHT studiert werden kann.

4.) 60 LPs im Zweitfach (= allgemeinbildendes Fach) im Master Berufs- und Technikpädagogik

Zusätzlich zu den bildungswissenschaftlichen und didaktischen Inhalten des Masterstudiengangs können zwei alternative Zweitfächer im Wahlpflichtbereich gewählt werden: ENTWEDER

  • Zweitfach Wirtschaft/Soziales/Politik (=WP01, WP03, WP05, WP07) ODER
  • Zweitfach Informationstechnik (=WP02, WP04, WP06, WP08) 

Dabei gilt aufgrund der Verordnung für die Zulassung zum Lehramt des Landes Berlins (vgl. Lehrkraftzulassungsverordnung S. 6): Das Erstfach (=berufliche Fachrichtung) aus dem Erststudium muss UNTERSCHIEDLICH sein vom allgemeinbildenden Zweitfach. Das bedeutet konkret:

  • Wer im Erstfach Informationstechnik in einer Berufsschule/Oberstufenzentrum lehren möchte, darf im Zweitfach nicht Informatik wählen - muss also Politik wählen. Das Zweitfach Politik an der Berufsschule wird als eigenes Unterrichtsfach "Wirtschaft und Soziales" gelehrt, und hat an technischen orientierten Berufsschulen einen großen Lehrkräftemangel.
  • Wer im Erstfach Wirtschaft und Verwaltung an einer entsprechend wirtschaftsorientierten Berufsschule/Oberstufenzentrum lehren möchte, darf im Zweitfach nicht Politik wählen - muss also Informatik wählen. Auch diese Kombination wird an den Berufsschulen gesucht.

Durch die Wahlpflichtfächer werden 30 der geforderten 60 LPs für das Zweitfach abgedeckt. Die fehlenden 30 LPs können 

  • durch Module aus dem Erststudium, die im Themengebiet des Zweitstudium liegen und oder
  • durch die Wahl der Masterarbeit im allgemeinbildenden Zweitfach und/oder
  • durch die Wahl der Module bei 6-semestrigen Erststudiengängen und/oder
  • durch zusätzliche Module an der BHT

erreicht werden. Die Studienfachberatung berät in den jeweiligen Einzelfällen. Wichtig ist, dass alle Module auf der Studiendokumentation des Bachelor- oder Masterstudiums befinden müssen. Extern erbrachte Studienleistungen können nur bei Passung mit Masteräquivalenten des Master Berufs- und Technikpädagogik anerkannt werden.

Die Alternative: Der Quereinstiegs-Master "Master of Education" an der TU Berlin

Wer im Zweitfach Mathematik lehren möchte, sollte unbedingt das Q-Masterangebot der TU Berlin, vgl. Link, als Alternative zum/zur Berufs- und Technikpädagog*in prüfen! Der Abschluss führt zum Master of Education und ermöglicht, anders als ein Master of Art, auch ein grundständiges Referendariat.